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Hausmeisterservice Weigelt - kompetent und tatkräftig

Hausmeisterservice Weigelt - Ihr tatkräftiger Hausmeisterservice in Braunschweig und Umgebung


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Der Begriff des Hausmeisters - erklärt durch Wikipedia

Wikipedia erklärt den Begriff des Hausmeisters im althergebrachten Sinne. Das Auswechseln von Glühbirnen und Ablesen von Zählern ist Leistungen mit großem handwerklichen Geschick gewichen.

Die Beschreibung als spezialisierter Dienstleister trifft heute besser zu.

Trotzdem ist es interessant, auch ursprüngliche Vorstellungen bei Wikipedia in Erinnerung zu rufen :

Ein Hausmeister

Es war einmal ...

oder eine Hausmeisterin (auch: Hauswart oder Portier und in Frankreich der oder die Concierge, in Österreich Hausbesorger) ist jemand,

der vom Hauseigentümer beauftragt worden ist, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

Übliche Aufgaben sind beispielsweise das Reinigen der Korridore, das Auswechseln durchgebrannter Glühbirnen, das Ablesen des Strom- bzw. Wasserzählers und die allgemeine Aufgabe, innerhalb des Hauses oder der Wohnanlage „nach dem Rechten“ zu sehen.

Hausmeister in Deutschland

In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. Außerdem sind eine gute körperliche Verfassung sowie Finger- und Handgeschick vonnöten, da manche Tätigkeiten handwerkliche Fähigkeiten und Fingerspitzengefühl erfordern. In vielen Fällen delegieren Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, das Überwachen von Handwerkern und die Kontrolle von Aufmaßen. Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um eine ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren.

Spezialisierte Dienstleister

Heute gibt es häufig nicht an ein Objekt gebundene Dienstleister , die als Unternehmen oder auf selbständiger Basis („Fliegende Hausmeister“) auf die Pflege und technische Betreuung von Immobilien spezialisiert sind. Damit verbunden ist die zunehmende Verwendung des modern wirkenden Anglizismus „Facility Management“ zur Tätigkeitsbeschreibung. Allerdings genügt ein sprichwörtliches „Kehren und Mülleimer hinausstellen“ diesem Anspruch nicht mehr.

Vielmehr erwartet man von solchen Dienstleistern eine große Bandbreite angebotener Leistungen in hoher Qualität, häufig auch eine handwerkliche Ausbildung. Großkunden bzw. Eigentümer großer Objekte werden in aller Regel die Vorlage von Referenzen sowie eine jederzeitige Verfügbarkeit bzw. eine entsprechende personelle Ausstattung verlangen. Zum Umfang der Tätigkeiten gehört in solchen, aber - bedingt durch Modernisierung und Technisierung - mehr und mehr auch in kleineren Objekten bzw. für kleinere oder selbständige Dienstleister, neben der Haus- und Gartenpflege vor allem die Überwachung und Bedienung aller technischen Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-, Garagenanlage etc.

Daraus kann ein Problem insbesondere für kleine Dienstleister erwachsen, wenn Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der Auftragserfüllung die Erbringung von Leistungen erwarten, die seine fachlichen und/oder rechtlichen Fähigkeiten überschreiten. Berührt werden dabei Haftungsfragen, das Handwerks- und Gewerberecht u.a.m. Hilfestellung gibt den Dienstleistern ggf. die zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer), deren Mitglied sie aufgrund ihres Gewerbebetriebs sind. Insbesondere gilt dies für die Abgrenzung zulassungsfreier (erlaubter) handwerklicher Tätigkeiten von den zulassungspflichtigen Tätigkeiten, die eine Meisterqualifikation verlangen und die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer begründen.

Von Interesse ist in diesem Zusammenhang die andauernde Diskussion um die Meisterpflicht in Deutschland. Im Jahr 2003 wurde diese Pflicht für einige Handwerksbereiche gelockert.

Von http://de.wikipedia.org/wiki/Hausmeister

Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
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Hausmeisterservice Weigelt, Inh. Werner Weigelt, Traunstraße 5, 38120 Braunschweig

Telefon und Fax  0531 / 33 96 59 ,   Tel. Mobil  0170 / 52 64 045